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IHR PERSÖNLICHER SCHUTZ VOR ÄRGER UND GELDVERLUST
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     B A U V E R T R A G   
     Der Bauvertrag für Bauleistungen beinhaltet alle Vereinbarungen
     zur Ausführung. Die Vertragsart ist frei wählbar und es sind dabei
     zahlreiche Festlegungen zu treffen um bei der Ausführung und
     Abrechnung keine ungewollten Überraschungen zu erleben.
     Im Bauvertrag werden neben den Vertragsgrundlagen die
     Ausführungsfristen, die Vertragsstrafe, die Sicherheitsleistung,
     die Erfüllungsbürgschaft und die Zahlungsweise festgelegt.
     Zusätzlich werden noch weitere für einen reibungslosen Ablauf
     notwendigen Vereinbarungen getroffen.
     Da die zusätzlichen Angebots- und Vertragsbedingungen
     für Bauleistungen sehr komplex sind, zahlt sich in jedem Fall
     eine Beratung für den Auftraggeber aus. Es werden dadurch
     nicht nur Unsicherheiten rechtzeitig beseitigt, sondern auch
     Beträge bis zu mehreren Tausend Euro eingespart.
     Selbst bei kleineren Bauleistungen lohnt es sich einen
     Fachberater hinzu zu ziehen. Verlassen Sie sich nicht auf
     das Kleingedruckte der Handwerker und Baufirmen.
     Ihre Auftrags- und Geschäftsbedingungen können Sie nur
     mit einem professionell erstellten Bauvertrag umgehen.
     Sie planen die Vergabe von Bauleistungen
     > In der für Sie günstigsten Vertragsart
     > Auf den für Sie wichtigen Vertragsgrundlagen
     > Zu festgesetzten Gesamt- und Einzelfristen
     > Mit sofort anwendbarer Vertragsstrafe
     > Mit wirkungsvollen Sicherheitsleistungen
     > Unter größtmöglicher Gewährleistungsfrist
     > Einem Ausschluss von Nebenkosten
     > Mit leistungsbezogener Abrechnung
     Unsere unabhängige Beratungsleistung 
     + Vorschlag einer für Sie günstigen Vertragsart
     + Zusammenstellung aller relevanten Vertragsgrundlagen
     + Verhandeln mit Anbietern über Ausführungsfristen
     + Durchsetzung von möglichen Vertragsstrafen
     + Beschaffung von Auftragnehmer-Sicherheitsleistungen
     + Gewährleistungsfristen maximieren
     + Leistungsprüfung des Anbieters
     + Verhindern von Nebenkosten
     + Absicherung einer leistungsbezogener Abrechnung
     + Beratung zu wichtigen Verordnungen für Bauleistungen
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